Weitere Informationen zur Mitgliedschaft

Mitgliedschaft in der Offiziersgesellschaft Wien

Wir danken Ihnen herzlich, dass Sie Mitglied bei uns sind! Hier erhalten Sie einige Basisinformationen zu Ihrer Mitgliedschaft.

Arten der Mitgliedschaft

Es gibt grundsätzlich vier Arten von Mitgliedern:

  1. ordentliche
  2. außerordentliche
  3. fördernde Mitglieder
  4. Ehrenmitglieder

Alle Mitglieder müssen sich zu den Grundsätzen der militärischen Landesverteidigung bekennen. Ehrenmitglieder werden vereinzelt vom Vorstand aufgrund besonderer Verdienste ernannt. Das Stimmrecht in der Vollversammlung sowie das aktive Wahlrecht stehen allen Mitgliedern zu. Das passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Mitgliedern zu.

Ordentliche Mitglieder

Die ordentliche Mitgliedschaft steht folgenden Personen offen:

  • Offizieren des Präsenz-, Miliz-, Reserve- und Ruhestandes (auch a.D.) des österreichischen Bundesheeres und Offizieren der österreichischen Bundespolizei und der Justizwache sowie
  • Offiziersanwärtern der Theresianischen Militärakademie oder des Milizstandes des Österreichischen Bundesheeres.

Außerordentliche Mitglieder

Die außerordentliche Mitgliedschaft steht folgenden Personen offen:

  • Offizieren der Streitkräfte anderer Staaten sowie
  • Beamten und Vertragsbediensteten des höheren oder gehobenen Dienstes (d.h. Akademiker oder Maturanten) des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, des Bundesministeriums für Inneres sowie des Bundesministeriums für Justiz.

Fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder sind sonstige physische und juristische Personen, die bereit sind, die Tätigkeiten der Offiziersgesellschaft Wien mit materiellen Mitteln oder sonst in wirksamer Weise zu fördern.

Rechte & Pflichten

Mitglieder können alle Services der Offiziersgesellschaft Wien in Anspruch nehmen und haben das Recht, an Veranstaltungen der Offiziersgesellschaft Wien teilzunehmen. Mitglieder können auch gerne Gäste zu Veranstaltungen der Offiziersgesellschaft Wien mitnehmen.

Alle Mitglieder, bis auf Ehrenmitgliedern, sind zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Dieser beträgt derzeit € 45,00 pro Jahr (für Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres € 22,00).
Stand – März 2018

Alle Angebote zu Ihrer Mitgliedschaft finden Sie entweder auf unserer Homepage www.ogwien.at oder im Mitgliedermagazin „Unser Auftrag“.

Ende der Mitgliedschaft

Austritt
Der Austritt kann jederzeit mittels schriftlicher Mitteilung an den Vorstand erfolgen und wird sofort wirksam. Die Pflicht zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages für das laufende Vereinsjahr bleibt davon unberührt. Das Nichtbezahlen des Mitgliedsbeitrags gilt nicht automatisch als Austritt!

Ausschluss
Der Vorstand kann ein Mitglied aus wichtigen Gründen ausschließen und auch dann, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung länger als 36 Monate mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt im Falles eines Ausschlusses unberührt.